Freifunk/FAQ: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. Januar 2015, 21:51 Uhr
Nutzung
Muss ich mich für die Nutzung registrieren?
Nein. Die Anonymität der Nutzer ist ein wichtiges Anliegen für Freifunk.
Einrichtung
Welche Hardware ist geeignet?
Das hängt ein wenig von dem Anwendungsgebiet ab, ob der Router innen oder außen installiert werden soll. Freifunk Aachen hat eine sehr übersichtliche Tabelle mit den geeignetsten Geräten erstellt. http://freifunk-aachen.de/empfohlene-hardware/ Ein für zuhause gut geeignetes Gerät gibt es bereits für etwa 15 Euro.
Wie richte ich einen Netzknoten ein?
Eine ausführliche Anleitung gibt es hier:
Sicherheit
Wie sicher sind die Daten, die über das Netz gehen?
Freifunk ist ein unverschlüsseltes Netzwerk. Darin unterscheidet es sich grundsätzlich nicht vom Internet - der Unterschied ist nur, dass zusätzlich zu Deinem Provider, allen Netzwerkbetreibern auf dem Weg zu Deinem Kommunikationspartner und allen Geheimdiensten, die an mindestens einem dieser Orte aktiv sind, auch alle versierten Menschen in der näheren Umgebung alle übertragenen Daten mitschneiden können. Wie überall im Internet kann und sollte man also für Sicherheit sorgen, indem man Verschlüsselung aktiviert.
Ist mein eigenes Netz dann offen für jeden?
Nein. Der Freifunk-Knoten nimmt - wenn Du es ihm in der Einrichtung erlaubt hast - Kontakt über Deinen Internetzugang zu einem unserer Server auf. Jeder Datenverkehr geht über diese verschlüsselte Verbindung. Insbesondere können Geräte, die sich in das Freifunk-Netz eingebucht haben, Dein privates Netzwerk nicht sehen.
Wie sieht es mit Rechtssicherheit aus?
Freifunk ist so ausgelegt, dass alle Verbindungen ins Internet durch einen Tunnel zu einem Server des Fördervereins Freie Netzwerke (http://foerderverein.freie-netzwerke.de/) geleitet werden. Von außen ist nur dieser Server als Ausgangspunkt der Verbindung zu sehen. Dieser Verein ist nicht verpflichtet, zu speichern, von welchem Netzwerkknoten eine Verbindung kommt, und tut dies auch nicht. Sollte also ein Nutzer Deinen Netzwerkknoten missbrauchen, um illegale Dinge zu tun, bist Du nicht dafür haftbar zu machen.
Das naheliegende Prinzip der Nichthaftung von Netzwerkbetreibern ist übrigens auch jetzt schon im sogenannten Providerprivileg (§7-§10 Telemediengesetz) gesetzlich festgeschrieben. Leider wird von manchen Gerichten ohne gesetzliche Rechtfertigung eine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Netzbetreibern getroffen, was dazu führt, dass das Öffnen des eigenen WLANs ohne so einen Netzwerktunnel ein gewisses Haftungsrisiko darstellt. Für den Verein ist das aber kein Problem, da das Anbieten eines Netzwerkzugangs (genau wie bei kommerziellen Providern) die wesentliche Aufgabe darstellt.