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==Gibt es spezielle Regeln im Freifunk?==
==Gibt es spezielle Regeln im Freifunk?==


Neben den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben für Anbieter und Nutzer (siehe S. 30 [http://mabb.de/files/content/document/Publikationen/Freifunk-Broschuere/freifunk_publikation_webversion.pdf _]) haben die Initiativen für freie Funknetze im sogenannten „Pico-Peering-Agreement“ einige Grundregeln für den Datenverkehr festgelegt. „Pico-Peering“ bedeutet dabei so viel wie Datenaustausch im kleinsten Maßstab – gemeint sind die einzelnen Beteiligten, die einen Knotenpunkt fürs Netz oder ihren Internetanschluss bereitstellen, aber auch der Austausch zwischen einzelnen Teilnetzen. Die Vereinbarung umfasst im Wesentlichen vier Grundregeln. Wer mit macht,  
Neben den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben für Anbieter und Nutzer (siehe S. 30 [http://mabb.de/files/content/document/Publikationen/Freifunk-Broschuere/freifunk_publikation_webversion.pdf]) haben die Initiativen für freie Funknetze im sogenannten „Pico-Peering-Agreement“ einige Grundregeln für den Datenverkehr festgelegt. „Pico-Peering“ bedeutet dabei so viel wie Datenaustausch im kleinsten Maßstab – gemeint sind die einzelnen Beteiligten, die einen Knotenpunkt fürs Netz oder ihren Internetanschluss bereitstellen, aber auch der Austausch zwischen einzelnen Teilnetzen. Die Vereinbarung umfasst im Wesentlichen vier Grundregeln. Wer mit macht,  


*bietet ungestörten Datentransit über ein freies Netz an,
*bietet ungestörten Datentransit über ein freies Netz an,

Version vom 29. Januar 2015, 08:36 Uhr

Gibt es spezielle Regeln im Freifunk?

Neben den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben für Anbieter und Nutzer (siehe S. 30 [1]) haben die Initiativen für freie Funknetze im sogenannten „Pico-Peering-Agreement“ einige Grundregeln für den Datenverkehr festgelegt. „Pico-Peering“ bedeutet dabei so viel wie Datenaustausch im kleinsten Maßstab – gemeint sind die einzelnen Beteiligten, die einen Knotenpunkt fürs Netz oder ihren Internetanschluss bereitstellen, aber auch der Austausch zwischen einzelnen Teilnetzen. Die Vereinbarung umfasst im Wesentlichen vier Grundregeln. Wer mit macht,

  • bietet ungestörten Datentransit über ein freies Netz an,
  • dokumentiert die zum Datenaustausch nötigen Informationen öffentlich unter einer freien Lizenz und ist mindestens mit einer E-Mail-Adresse erreichbar,
  • bietet keine Garantien für seinen Dienst und kann ihn jederzeit einstellen,
  • kann eigene, ergänzende Nutzungsbedingungen aufstellen.

aus: [2]


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